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AGBs von EventComedy



 

Beim Abschluss von mündlichen und schriftlichen Verträgen wird

folgenden AGBs zugestimmt.

  • Schriftliche und mündliche Auftrittsvereinbarungen sind absolut verbindlich.
  • Die Zahlung des Honorars wird mit Auftritt fällig und ist bar oder per Verrechnungsscheck am Veranstaltungstag auszuzahlen. Wird vom Veranstalter Überweisung gewünscht, muss das Honorar fünf Tage nach Veranstaltung auf dem Empfängerkonto eingegangen sein.
  • Kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, fehlende Besucher, technische Störungen, signifikante Änderungen des Ablaufs), sind die Künstler zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behalten jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.
  • Abzüge vom Honorar – gleich welcher Art – sind nicht zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gemäß § 309 Nr. 3 BGB.
  • Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
  • Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 3,00 € erhoben.
  • Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung werden beide Vertragspartner von Ihrer Leistungspflicht befreit. Die Künstler können vom Veranstalter jedoch die Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen. Als höhere Gewalt gelten z.B. akute Erkrankungen eines Künstlers, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen u.ä.. 
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.
  • Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, den Weisungen des Veranstalters.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Künstler eine geeignete Künstlergarderobe zur Verfügung zu stellen.
  • Verzehr wird dem Künstler in angemessenem Rahmen zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen und Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.
  • Bei einer Vertragsstornierung durch den Veranstalter können die Künstler Stornokosten in folgender Höhe verlangen:

    Bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 66 %,
    vom 14. bis 08. Tag vor dem Veranstaltungstermin werden 75 %,
    vom 07. bis einen Tag vor dem Veranstaltungstermin werden 85 %,
    am Tag des Veranstaltungstermins werden 95 %

    des Honorars fällig. Nach erfolgter Anreise zum Veranstaltungsort werden das gesamte Honorar und die Reisekosten fällig.
  • Der Veranstalter haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer der Veranstaltung. Schäden, die durch den Künstler verursacht werden, sind diesem innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt werden.
  • Die Aufführungsrechte liegen beim Künstler. Veröffentlichung (auch zu eigenen Werbezwecken) von Ton, Bild und Filmmaterial vom Auftritt bedürfen der Zustimmung des Künstlers.
  • Evtl. anfallende Gebühren (GEMA, KSK, etc…) müssen vom Veranstalter bezahlt werden.
  • Gerichtsstand ist Köln.